
Eindringlinge
Eingeschleppte Pflanzen können verheerende Auswirkungen haben. (Bild: Wikimedia)
Glarus bekämpft gebietsfremde Arten
Der Kanton Glarus bekämpft die Verbreitung von eingeschleppten Tier- und Pflanzenarten. Eine neue Verordnung regelt nun das genaue Vorgehen.
Sie sind vielfach unauffällig, schleichen sich heimlich in die heimische Flora und Fauna und verdrängen fast unbemerkt die einheimischen Arten - die sogenannnten gebietsfremden Organismen oder auch Neobiota. Auf obenstehendem Bild sieht man eine solche unauffällige Pflanze, den Bärenklau.
Neue Verordnung
Der Glarner Regierungsrat erlässt nun mit der Verordnung über die Meldung und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen (Neobiotaverordnung, NBV) die entsprechenden Ausführungsbestimmungen, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Die Verordnung regelt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben die Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten, den Umfang der Melde-, Unterhalts- und Bekämpfungspflicht, die kantonale Unterstützung sowie das Vorgehen bei der Eindämmung der Vorkommen von invasiven gebietsfremden Organismen im Kanton Glarus. Für jede zu bekämpfende Art wird festgelegt, in welchem Zeitraum und an welchen Standorten die Bekämpfung bzw. der Unterhalt zu erfolgen hat.
Finanzielle Auswirkungen
Die jährlich wiederkehrenden Kosten werden auf 120'000 Franken geschätzt. Die Beiträge an die Erarbeitung der Bekämpfungs- und Unterhaltskonzepte werden auf 50'000 Franken geschätzt.
Viele verschiedene gebietsfremde Arten
Auch im Kanton Glarus haben sich Neobiota in den letzten Jahrzehnten verbreitet. Darunter Amerikanische Goldruten oder auch das Drüsige Springkraut. Aber auch verschiedene Tierarten haben sich ausgebreitet. So begegnet man in der Schweiz auch einmal einer Amerikanischen Rotwangenschmuckschildkröte oder einem Amerikanischen Ochsenfrosch. (dna)