1. Mai: Der Tag der Arbeit ist nicht überall ein Feiertag, © Kelly
Am 1. Mai finden weltweit Demonstrationen von Arbeitnehmenden statt. Kelly, Pexels

1. Mai: Der Tag der Arbeit ist nicht überall ein Feiertag

Im Kanton Zürich haben Arbeitnehmende am 1. Mai frei, in anderen Kantonen müssen viele Leute ganz normal zur Arbeit.

30.04.2024

In vielen Ländern gilt der Tag der Arbeit als gesetzlicher Feiertag. In der Schweiz ist nur der Nationalfeiertag am 1. August vom Bund aus als gesetzlicher Feiertag geregelt. Über die weiteren Feiertage können die Kantone entscheiden. Deshalb haben Arbeitnehmende nur in einem kleinen Teil der Schweiz am Tag der Arbeit frei. Nebst dem Kanton Zürich ist er auch in den beiden Basler Kantonen, den Kantonen Tessin, Neuenburg, Thurgau, Schaffhausen und Jura ein freier Tag. Im Kanton St. Gallen haben gewisse Personen, beispielsweise die Kantonsangestellten, einen halben Tag frei.

Während viele andere Feiertage einen religiösen Ursprung haben, geht der Tag der Arbeit auf ein geschichtliches Ereignis zurück: Die nordamerikanische Arbeiterbewegung organisierte für den 1. Mai 1886 einen Generalstreik, um die Einführung des Achtstundentages zu erzwingen und die allgemeinen Bedingungen für Arbeitnehmende zu verbessern. Auch heute finden weltweit viele Demonstrationen am 1. Mai statt mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Stephanie Kolberg

Redaktorin

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